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Am 9. September 1934 bei einem grossen Unwetter trat die Rigi-Aa über die Ufer und stellte grosse Verwüstungen an. So waren in der Folge die Strassen in Richtung Zug und Luzern und die Bahnlinien tagelang gesperrt.
Infolge der verheerenden Schäden dieses Unwetters wurde am 16. März 1935 die
Wuhrkorporation "Rigi-Aa" gegründet. Zwei weitere Wuhrkorporationen
entstanden nach dem Hochwasser von 1986. Die Wuhrkorporationen kümmern sich
um Unterhalt und Verbauung der fliessenden Gewässer, überwachen Bäche und
Flüsse und treffen Massnahmen zur Verhinderung von Überschwemmungen und
Erdrutschen.
Die RigiAa ist ein öffentliches Fliessgewässer. Hoheitsträger ist der
Bezirksrat Schwyz. (Wasserrechtsgesetz 451.100 § 2). Die
Perimeterpflichtigen eines Verbauungsprojektes bilden eine Wuhrkorporation
(§ 51 Wasserrechtsgesetz).
Bei rechtskräftigen Perimetern sind im Normalfall 3 Gefahrenzonen
ausgeschieden:
Zuständig für die Veranlagungen ist die Bau und Gewässerverwaltung.
Gesetzliche Grundlagen: | ||||||||||||||||||||||||||
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